Übersicht über Vorschriften und normative Verweisungen zur Erlangung einer Zulassung zur Eichung.

Für Informationen zu den österreichischen Vorschriften besuchen sie bitte die Website des österreichischen Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen BEV.
https://www.bev.gv.at

Für Informationen zu den schweizerischen Vorschriften besuchen sie bitte die Website des Schweizer Bundesamt für Metrologie METAS.
https://www.metas.ch

Übersicht über Vorschriften und normative Verweisungen zur Erlangung einer Zulassung für Wärmezähler- und Teilgeräte zur Konformitätsbewertung.

Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Fachbereich 7.5 „Wärme“, Dr. J. Rose

Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 2004/22/EG bzw. 2014/32/EU und des innerstaatlichen Eichrechts

Am 30. Oktober 2006 traten Regelungen der europäischen Richtlinie 2004/22/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 über Messgeräte (MID) in Kraft.

Seit 01.04.2016 löst die EU-Richtlinie 2014/32/EU die alte Richtlinie 2004/22/EG ab. Diese neue EU-Richtlinie enthält Präzisierungen und Ergänzungen sowie harmonisierte Begrifflichkeiten. Hierdurch ist für bestimmte Messgerätearten eine europäische Konformitätsbewertung, z. B.  in Form von Baumusterprüfbescheinigungen, verpflichtend.

Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes durch sogenannte benannte Stellen ersetzt die frühere Ersteichung. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Messgeräte haben sich nicht verändert. Nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers sind ab 2015 auch innerstaatlich zugelassene Geräte nach den gleichen Kriterien in Verkehr zu bringen, wie es für europäisch konformitätsbewertete Messgeräte verbindlich ist.

In Umsetzung des europäischen Rechts wurden ein neues Mess- und Eichgesetz (MessEG), sowie eine neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) erarbeitet und zum 01.01.2015 in Kraft gesetzt. Der Hersteller bestätigt danach unter Mitwirkung einer von ihm ausgewählten benannten Stelle die Richtlinienkonformität des von ihm hergestellten Messgerätes anhand einer Konformitätserklärung.

Der mit Geschäftsstelle und Vorsitz in der PTB eingesetzte Regelermittlungsausschuss (REA) ermittelt nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes auf der Grundlage des Standes der Technik Regeln, Erkenntnisse und technische Spezifikationen für Messgeräte, für Verfahren der Konformitätsbewertung und für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden. Dem Ausschuss gehören die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die zuständigen Behörden der Länder, Konformitätsbewertungsstellen, staatlich anerkannte Prüfstellen, Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände an.

Für mehr Informationen zu den deutschen Vorschriften besuchen sie bitte die Website der PTB:

https://www.ptb.de

Unter Abschnitt 7 des vom REA herausgegebenen Regelwerkes sind für Messgeräte ausgetauschter thermischer Energie die anzuwendenden Regeln und Technische Richtlinien zu finden. Der aktuelle Stand ist dem folgenden Link zu entnehmen:

https://www.ptb.de/cms/de/metrologische-dienstleistungen/rea/dokumente-fundstellen.html